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09 Jan

Urteile

Eignungsmangel

09. Januar 2003

Urteil vom:
31.10.2002
Aktenzeichen:
10 S 1996/02
Paragrafen:
StVG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1; StVZO § 12 Abs. 1, § 15 C Abs. 1 und Abs. 3; FeV § 11 Abs. 1, § 13 Nr. 2, § 46 Abs. 1

VGH Baden-Württemberg

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV kommt auch dann in Betracht, wenn ein bereits bei Erteilung der Fahrerlaubnis bestehender Eignungsmangel erst nachträglich offenbar wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die erforderliche Eignung aus Rechtsgründen auch in der Zwischenzeit nicht erworben werden konnte.

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