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06 Sep

Urteile: Kurzurteile

Eindeutiger Tatort nötig

06. September 2024

gg

Ein Tatort muss in einem Bußgeldbescheid so genau sein, dass der Verkehrsverstoß eindeutig ist. Das entschied das Amtsgericht Eilenburg. Andernfalls kann der Bußgeldbescheid unwirksam sein und die Verjährung der Ordnungswidrigkeit nicht unterbrechen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dem Betroffenen wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn 9 am Schkeuditzer Kreuz vorgeworfen. Der Bußgeldbescheid bezeichnete den Tatort jedoch als "BAB 9, Schkeuditzer Kreuz, Tangente München - Berlin". Tatsächlich gibt es am Schkeuditzer Kreuz keine Tangente München - Berlin. Der Betroffene sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ...

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