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05 Mrz

Aufsätze

Einzelbetriebserlaubnis, Allgemeine Betriebserlaubnis, Typgenehmigung

05. März 2010

von Adolf Rebler

Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, brauchen eine Betriebserlaubnis. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kennt als Arten der Betriebserlaubnis (BE) die Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen (ABE; § 20 StVZO) die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (EBE; § 21 StVZO) und die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO).

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