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04 Okt

Aufsätze: Artikel

Elektrokleinstfahrzeuge und Radwegbenutzungspflicht

04. Okober 2019

von Bernd Huppertz

Die Elektrokleinstfahrzeuge sind im Verkehrsrecht angekommen. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV1 ) zum 15.6.2019 steht der Verkehrsteilnahme mit E-Tretrollern und Ähnlichen nichts mehr im Wege. Dank Sondergenehmigung des KBA durften der BMW x2 City2 und der Metz Moover bereits seit Februar 2019 und damit vor Inkrafttreten der eKFV als Elektrokleinstfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen.

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