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Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
11
Mai
Urteile
Entzug der Fahrerlaubnis
OVG NRW
Die Fahrerlaubnis ist im Rahmen des Punkt-systems auch dann nicht nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 (i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV), sondern nach § 4 Abs. 7 Satz 1StVG zu entziehen, wenn der Punktestand des Betroffenen nach der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar auf 18 oder mehr steigt.
Zum bestandskraftfähigen Inhalt einer Ordnungsverfügung, mit der im Rahmen des Punktsystems die Fahrerlaubnis entzogen wird, gehört auch die Angabe der Rechtsgrundlage für die Entziehung.