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05 Okt

Aufsätze: Kurzinfo

Entzug der Fahrerlaubnis ab 2.500 Euro Sachschaden möglich

05. Okober 2018

von tc

Haben Unfallflüchtige zuvor einen Sachschaden von mindestens 2.500 Euro angerichtet, steht die Fahrerlaubnis auf dem Spiel. Dann ist die Grenze zum "bedeutenden Wert" überschritten. Darum ging es im Fall: Ein Autofahrer rammte beim Ausparken ein anderes Fahrzeug und fuhr davon. Es entstand ein Schaden von 2.100 Euro. Dem Amtsgericht Nürnberg reichte das zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis per Strafbefehl. Der Autofahrer legte Einspruch ein. Das Landgericht Nürnberg-Fürth war aufseiten des Unfallflüchtigen. Ja, sagte es, jemandem könne die Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit entzogen werden, wenn er sich vom Unfallort entferne. Aber nur, wenn dabei zum Beispiel ein Sachschaden von ...

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