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VwVfG § 38
06
Sep
Aufsätze
Erforderliche Qualifizierung des Fahrpersonals im Güterkraft-, Werk- und Personenverkehr
von Bernhard Glembotzki und Thomas Kaps
Kraftfahrerinnen und - Kraftfahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr im öffentlichen Verkehrsraum durchführen müssen zum Teil schon ab 10. September 2008 eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Kraftfahrerinnen und – Kraftfahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dieses wird durch die europäische „Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr vom 15. Juli 2003“ vorgegeben.