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08 Aug

Urteile

Erhöhung der Geldbuße statt Fahrverbot

08. August 2003

Urteil vom:
04.02.2003
Aktenzeichen:
4 Ss OWi 74/03
Paragrafen:
BKatV 2; StVO 35

OLG Hamm

Wird ein Fahrverbot verhängt, muss sich dem tatrichterlichen Urteil entnehmen lassen, dass der Tatrichter sich der Möglichkeit, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg auch durch eine Erhöhung der Geldbuße erreicht werden kann, bewusst gewesen ist. Bei der erforderlichen Abwägung vielmehr kann dem Umstand, dass der Betroffene irrtümlich ein Sonderrecht nach § 35 Abs. 1 StVO angenommen hat, Bedeutung zukommen.

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