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07
Jul
Aufsätze: Kurzinfo
Erlaubt: Mobiltelefon in Kfz-Ladeschale stecken
von tra
Wer in einem Auto das Mobiltelefon aufnimmt, um es lediglich in die Ladeschale zu stecken, begeht keinen Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer.
Der Betroffene hatte im konkreten Fall vor dem Amtsgericht Landstuhl erklärt, er habe das Telefon, das mit der Freisprecheinrichtung verbunden war, lediglich von der Frontablage im Auto aufgenommen, um es in die Ladeschale in der Mittelkonsole zu stecken. Er habe es in keiner Weise benutzt. Das Amtsgericht Landstuhl sah hier den Tatbestand des Paragraf 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht erfüllt. Beim dortigen Merkmal "Benutzen" ist in der - durchaus variantenreichen Rechtsprechung - bislang der Bezug zu den Telefonfunktionen maßgeblich ...