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VwVfG § 38
07
Okt
Aufsätze: Kurzinfo
Erst mit Zusatzschild wird's kritisch
Auf innerörtlichen Parkplätzen oder Straßen sind Stellflächen häufig durch weiße Linien gekennzeichnet. Wer sein Fahrzeug außerhalb dieser Flächen abstellt, riskiert aber kein Knöllchen.
Denn: Wer jenseits der weißen Linien parkt, wird nur dann zur Kasse gebeten, wenn ein Zusatzschild dies eindeutig missbilligt oder es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt. Gibt es kein Schild - zum Beispiel mit dem Text "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" - auch keine verkehrsberuhigte Zone, dürfen Autofahrer parken, wo sie wollen. Eine Einschränkung gibt es aber doch: Sie dürfen niemanden behindern. Dies geht aus einer schon etwas älteren Entscheidung hervor. tc
Oberlandesgericht Oldenburg ...