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02 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

Erwischt mit Blitzer-App

02. Juni 2017

von tc

Blitzer-Apps dürfen während der Fahrt nicht genutzt werden, geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock hervor. Auch für sie gilt das Radarwarner-Verbot. Das war passiert: Während einer Polizeikontrolle fiel der Polizei auf, dass auf dem Smartphone des Betroffenen eine Blitzer-App aktiv aufgerufen war. Das Amtsgericht Güstrow verurteilte den Betroffenen zu einer Geldbuße von 75 Euro. "Fahrlässiges Betreiben eines technischen Geräts, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen", lautete der Tatbestand. Der Smartphone-Nutzer wehrte sich dagegen. Ein Smartphone sei kein technisches Gerät, das bestimmt sei, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Dies seien nur ...

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