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06 Aug

Urteile

EU-Führerschein

06. August 2006

Urteil vom:
24.04.2006
Aktenzeichen:
III-5 Ss 133/05
Paragrafen:
StVG § 21, FeV § 28 Abs. 4, StGB § 69a Abs. 1 S. 3, EWGRichtl-1991/439

OLG Düsseldorf

Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen, es sei denn, dass auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

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