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03
Jul
Aufsätze: Artikel
EU-VO zur Verlängerung verkehrsrechtlicher Zulassungen
von Dr. Adolf Rebler
Corona hat bisher nicht für möglich gehaltene Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Bedingt durch Kontaktbeschränkungen und die fehlende Möglichkeit, Kurse und Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, können beispielsweise Kraftfahrer verschiedene Nachweise nicht erbringen, die für die Weitergeltung verkehrsrechtlicher Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen erforderlich sind. Dabei ist man sich einig, dass die Infrastruktur aufrechterhalten bleiben muss und die Versorgung der Bevölkerung nicht leiden darf. Die für den Vollzug der verkehrsrechtlichen Vorschriften zuständigen Bundesländer hatten deshalb verschiedene Ausnahmeregelungen erlassen, mit denen der systemkritische Güterverkehr am Laufen gehalten werden sollte. Da es sich aber zum großen Teil um europarechtliche Regelungen handelt, hat die EU-Kommission nun eine Verordnung erlassen, um das Problem zu lösen.