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06 Jul

Urteile

Fälschung technischer Aufzeichnungen

06. Juli 2006

Urteil vom:
15.05.2006
Aktenzeichen:
4St RR 053/06
Paragrafen:
StGB § 274 Abs. 3, § 303 Abs. 1

OLG München

Das Anbringen von Reflektoren, mit denen die von der Kamera einer Verkehrsüberwachungsanlage gefertigte Aufnahme unbrauchbar gemacht wird, erfüllt nicht den Tatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 3 StGB). Es kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB in Betracht.

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