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17 Jan

Urteile

Fahranfänger

17. Januar 2008

Urteil vom:
07.11.2007
Aktenzeichen:
9 A 4822/05
Paragrafen:
StVG § 2a Abs. 2, GebOSt § 1 Nr. 206

OVG für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor
Die Fahrerlaubnis darf nicht entzogen werden, wenn der Fahranfänger wegen der Probezeit zwar eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiederhandlungen begeht und deswegen seine Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird, ihm aber keine Frist zur eilnahme an dem Aufbauseminar gesetzt wird.

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