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02 Mrz

Aufsätze: Kurzinfo

Fahreignung: Einzelfallprüfung statt Pauschalurteil

02. März 2018

von tra

Darum ging es im Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig: Die Betroffene stellte einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis. Dabei gab sie an, dass sie an Multipler Sklerose erkrankt sei und legte ein ärztliches Attest vor, aus dem sich ergab, dass keinerlei neurologische Ausfallerscheinungen bestehen. Sie könne uneingeschränkt ein Fahrzeug führen. Die Fahrerlaubnisbehörde ging jedoch - ohne nähere Überprüfung - nur von einer bedingten Eignung aus. Sie ordnete an, dass die Betroffene halbjährliche Bestätigungen vom Arzt über ihre Fahreignung vorlegen müsse. Dieser Anordnung widersprach das Gericht. Die Behörde müsse jeden Einzelfall überprüfen: Gebe es dabei Anhaltspunkte für eine ...

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