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05 Okt

Aufsätze: Kurzinfo

Fahreignung: Wer C sagt, meint auch B

05. Okober 2018

von tc

Wird jemandem ein EU-Führerschein der Klasse C ausgestellt, wird dessen Fahreignung bestätigt - auch für Fahrzeuge der Klasse B. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Zum Fall: Es ging um einen lettischen Staatsangehörigen, der seit 1997 die Fahrerlaubnis für die Klasse B besitzt. Diese wurde ihm wegen einer Trunkenheitsfahrt in Deutschland entzogen. 2012 erhielt er in Lettland einen neuen, bis zum Jahr 2022 gültigen Führerschein. Dieser wies für die Klasse C ein Erteilungsdatum 2012 aus, für die Klasse B war das Jahr 1997 vermerkt. Später zog der Kläger nach Deutschland und beantragte 2013 einen deutschen Führerschein im Wege des Umtauschs. Die zuständige ...

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