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12 Aug

Urteile

Fahren ohne Fahrerlaubnis

12. August 2008

Urteil vom:
03.07.2008
Aktenzeichen:
5St RR 119/08
Paragrafen:
StPO § 318, StVG § 21

OLG München

Bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss das tatrichterliche Urteil - soweit möglich - Feststellungen zu den Gegebenheiten der Fahrt enthalten (Anlass und Dauer der Fahrt, Handeln aus einem Antrieb etc.). Fehlen diese Feststellungen, ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch in der Regel unwirksam.

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