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06 Mrz

Aufsätze: Artikel

Fahrerlaubnis auf Probe

06. März 2015

von Dr. Adolf Rebler

§ 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG)- die Fahrerlaubnis auf Probe (FaP) - wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Fahrlehrergesetzes vom 13. Mai 1986 eingeführt, da der Gesetzgeber der Meinung war, dass "dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger nachhaltig entgegengewirkt werden muss". Ausgangspunkt waren Auswertungen der Verkehrsunfallstatistik, die besagten, dass der Anteil verunglückter Fahranfänger den jeweiligen Anteil an der Bevölkerungsgruppe erheblich übersteigt.

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