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07 Mai

Urteile

Fahrerlaubnis aus Tschechien gültig

07. Mai 2010

Urteil vom:
18.03.2010
Aktenzeichen:
10 A 11244/09.OVG
Paragrafen:
FeV § 11 Abs. 7, StVG § 3 Abs. 1, StVG § 46 Abs. 1

OVG Koblenz

Deutsche Behörden sind nicht berechtigt, einer von einem Deutschen in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis die Anerkennung allein deshalb zu versagen, weil der Fahrerlaubnisinhaber in Deutschland seinen ordentlichen Wohnsitz hat.

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