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02 Feb

Urteile: Kurzurrteile

Fahrerlaubnis in Gefahr

02. Februar 2024

mm

Wer betrunken auf einem elektrischen Tretroller fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis, so ein Urteil des LG Lüneburg. Denn auch hier gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto.Im konkreten Fall fuhr ein Mann auf einem E-Scooter eine Strecke von sechs Kilometern. Mit 1,5 Promille im Blut fuhr er in Schlangenlinien und auf der falschen Straßenseite eines Radwegs. Sein Führerschein wurde sichergestellt und das Amtsgericht Celle entzog ihm die Fahrerlaubnis, wogegen der Mann Beschwerde einlegte. Seine Argumentation: Es war nicht viel los und betrunken auf einem E-Scooter zu fahren wäre weniger gefährlich, als mit dem Auto. Mit der Beschwerde hatte er aber keinen Erfolg. Das LG Lüneburg ...

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