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04 Dez

Aufsätze: Kurzinfo

Fahrerlaubnis rechtmäßig entzogen nach Promillefahrt mit E-Scooter

04. Dezember 2020

Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat bestätigt, dass eine Fahrerlaubnis entzogen werden darf, nachdem der Betroffene im öffentlichen Straßenverkehr einen E-Scooter mit einer BAK von 1,61 Promille gefahren hatte. Eine angeordnete MPU hatte er nicht vorgelegt. Im vorangegangenen Strafverfahren wurde ihm der Führerschein nicht entzogen, sondern er bekam "nur" ein Fahrverbot von fünf Monaten. Die Fahrerlaubnisbehörde sei deshalb an das strafgerichtliche Urteil gebunden, argumentierte er, und hätte seine Fahreignung deshalb nicht nochmals durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten überprüfen dürfen. Aber diese Argumentation verfing im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht. "Eine ...

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