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27 Mai

Urteile

Fahrerlaubnisentzug

27. Mai 2008

Urteil vom:
28.01.2008
Aktenzeichen:
9 K 3867/07
Paragrafen:
§ 46 FeV

VG Karlsruhe

Tenor
Das Gemeinschaftsrecht verbietet es voraussichtlich nicht, eine im EU-Ausland erteilte Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entziehen, wenn die Nichteignung aufgrund einer nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis durchgeführten medizinisch-psychologischen Begutachtung anzunehmen ist. Dass nur ein Verhalten im Sinne eines unmittelbar straßenverkehrsbezogenen Tuns oder Unterlassens als Anknüpfungspunkt für eine Fahrerlaubnisentziehung in Betracht kommen soll, ist der gemeinschaftsrechtlichen Rechtsprechung nicht zu entnehmen.

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