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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
09
Jan
Urteile
Fahrerlaubnisentzug
OVG Saarland
Das private Interesse eines Bürgers am Erhalt der Fahrerlaubnis muss dann zurücktreten, wenn hinreichender Anlaß zu der Annahme besteht, dass aus
seiner aktiven Teilnahme am öffentlicher, Straßenverkehr eine Gefahr für dessen Sicherheit resultiert, wobei das Sicherheitsrisiko deutlich über demjenigen liegen muß, das allgemein mit der Zulassung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr verbunden ist.