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06 Aug

Aufsätze: Kurzinfo

Fahrerlaubnisentzug bei Nicht-Verkehrsdelikten

06. August 2021

von mm

Laut Paragraf 11-14 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) kann die Verkehrsbehörde Fahrzeughaltern auch bei Delikten die Fahrerlaubnis entziehen, die nichts mit Verkehr zu tun haben. Im Fall ging ein Anwalt gegen so eine Entziehung gerichtlich vor - und hatte laut dem Rechtsportal anwalt.de beim Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem Eilantrag gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis seines Mandanten Erfolg. Ergebnis: Dieser durfte wieder fahren. Die Verkehrsbehörde hatte für die Entziehung der Fahrerlaubnis unter anderem ein eingestelltes Verfahren sowie ein Ermittlungsverfahren herangezogen, bei dem zwar ein Strafbefehl, aber noch keine Anklage vorlag. Das Verwaltungsgericht sah sich an die ...

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