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01 Jul

Aufsätze: Artikel

Fahrerlaubnispflichtige besondere Fortbewegungsmittel

01. Juli 2022

von Bernd Huppertz

Die Elektromobilität nimmt weiter Fahrt auf. Im Freizeit-, Sport- und Spielbereich hat sie seit Jahren Fuß gefasst (hier u. a. Elektrokleinstfahrzeuge, e-Skateboards, Hoverboards, Monowheels, motorbetriebene Kinderfahrzeuge). Aber auch im Bereich der Alten- und Behindertenfürsorge unterstützt sie z. B. durch motorbetriebene Rollatoren und Rollstühle sowohl mobilitätseingeschränkte Menschen als auch ihre Begleitpersonen. Des Weiteren sind auch bereits motorbetriebene Kinderwagen - insbesondere zum Transport mehrerer Kinder - auf dem Markt. Solche, die bis zu sechs Kinder verschiedenen Alters von bis zu fünf Jahren mitnehmen können, sind ideal für Ausflüge aus Krippen oder Kindergärten. Dazu bringt ein Elektromotor den mehrsitzigen Transportwagen auf eine Geschwindigkeit von 6 km/h. Der Artikel nimmt eine verkehrsrechtliche Einordnung dieser letztgenannten Fortbewegungsmittel vor.

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