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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
07
Nov
Urteile: Kurzurteile
Fahrrad-Rechtsfahrgebot auch auf Schutzstreifen im Kreisel
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, ob mit Auto oder Fahrrad, muss regelmäßig äußerst rechts fahren - auch auf dem Fahrradschutzstreifen (Ein durch eine gestrichelte Linie vom Rest der Fahrbahn abgetrennter Bereich für Radfahrer. Dieser darf von Autos überfahren werden, halten dürfen Autos dort aber regelmäßig nicht; im Gegensatz dazu sind Radfahrstreifen eigene Radspuren und durch eine durchgezogene Linie von der Fahrspur getrennt. Sie dürfen von Autos gar nicht befahren werden) im Kreisel. Äußerst rechts bedeutet dabei nicht etwa, am äußersten rechten Rand zu fahren, sondern "möglichst weit rechts" (§ 2 Abs. 2 StVO). Hierzu ein aktueller Fall aus Lübeck:Ein Autofahrer fährt in den ...