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27 Dez

Urteile

Fahrtenbuch

27. Dezember 2006

Urteil vom:
31.10.2006
Aktenzeichen:
12 LA 463/05
Paragrafen:
StVZO § 31a

Niedersächsisches OVG

Tenor
Entzieht sich nach einem Verkehrsregelverstoß der Fahrzeughalter einer möglichen Mitwirkung an der Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers vor Ablauf der Verjährungsfrist, indiziert dies die Kausalität der Verweigerung für die Unmöglichkeit rechtzeitiger Feststellung auch, wenn weitere Ermittlungstätigkeit der Behörde unterblieben ist. Die Frage, welche Ermittlungstätigkeiten bei vorliegendem Radarfoto eine Bußgeldbehörde zur Fahrerfeststellung in welchem zeitlichen Rahmen unter Beachtung der Recht- und Zweckmäßigkeit anzuordnen hat, ist im Einzelfall zu beantworten.

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