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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
04
Jun
Urteile
Fahrtenbuch
VG Braunschweig
1. Wenn der Halter sein Kraftfahrzeug (zur Probefahrt) einem ihm Unbekanntem überlässt, der damit einen erheblichen Verkehrsverstoß begeht, schafft er in besonderem Maße die Voraussetzungen dafür, dass der Bußgeldbehörde die Ermittlung des verantwortlichen Fahrzeugführers im Sinne des § 31a StVZO unmöglich ist.
2. Ein Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 30 km/h (hier 36 km/h) rechtfertigt eine Fahrtenbuchanordnung für die Dauer von 12 Monaten, zumal wenn er innerorts begangen wird (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).