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Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
04
Jun
Urteile
Fahrtenbuchauflage
OVG Lüneburg
Eine Fahrtenbuchauflage ist immer dann
rechtmäßig, wenn es der Behörde unmöglich
ist den Fahrzeugführer, der einen Verkehrsverstoß
begangen hat, nach angemessenen und zumutbaren
Ermittlungsmaßnahmen festzustellen.
Lehnt der Fahrzeugführer die Mitwirkung
an der Aufklärung des Verstoßes offensichtlich
ab, so ist es der Behörde nicht zumutbar zeitraubende
und wenig erfolgversprechende Ermittlungen
zu betreiben.