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07 Jul

Aufsätze: Kurzinfo

Fahrverbot nach wiederholter Raserei

07. Juli 2017

von tc

Ein Fahrverbot sei als "Denkzettel und Besinnungsmaßnahme" nicht zu beanstanden, urteilte das Amtsgericht München. Die Münchener Richter haben einen Autofahrer wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit - Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h - zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt. Außerdem erhielt der Mann ein Fahrverbot von einem Monat. Zur Höhe der Strafe führte das Gericht aus, dass der Bußgeldkatalog für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften eine Regelgeldbuße von 80 Euro vorsieht. Da die Bußgeldkatalogverordnung Vorahndungen nicht berücksichtigt, war der Regelsatz ...

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