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05 Okt

Aufsätze: Kurzinfo

Fahrverbot zwei Jahre nach der Tat kann zwecklos sein

05. Okober 2018

von tc

Dauert es zwei Jahre, bis ein Fahrverbot verhängt wird, kann das zu lang sein, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Es könne dann seinen Zweck nicht mehr erfüllen. Darum ging es im Fall: Gegen einen Motorradfahrer wurden 2015 eine Freiheitsstrafe und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Er musste sich vor dem Amtsgericht Bielefeld wegen zweier Verkehrsdelikte unter Alkoholeinfluss verantworten und hatte zudem eine einschlägige strafrechtliche "Vorgeschichte". Der Motorradfahrer zog durch die Instanzen und landete schließlich vor dem OLG Hamm, welches das Urteil zum Teil aufhob und die Sache ans Landgericht Bielefeld zurückverwies. Das OLG formulierte vorab seine Probleme, die es mit dem ...

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