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01 Dez

Aufsätze: Kurzinfo

Fahrweise anpassen

01. Dezember 2017

von tc

Ein Autofahrer verursachte einen Verkehrsunfall. Er verteidigte sich, er sei durch das Abblendlicht eines am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugs geblendet worden. Irrelevant, erwiderte das AG Dortmund, denn das Fahrzeug sei lange vorher erkennbar gewesen. Der Unfall hätte leicht vermieden werden können, wäre vorausschauend gefahren worden. Ein Fahrzeugführer müsse seine Fahrweise an diese Umstände anpassen und notfalls gar anhalten. Keinesfalls dürfe man ohne Sicht "ins Blaue hineinfahren". Amtsgericht Dortmund Aktenzeichen 729 OWi-250 Js 147/17-49/17

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