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03 Jan

Urteile

Fahrzeugschaden

03. Januar 2006

Urteil vom:
20.09.2005
Aktenzeichen:
4 U 386/04
Paragrafen:
StVG § 7

OLG Saarbrücken

Haftung des Landes für einen durch Mäharbeiten am Bankett einer Landstraße verursachten Steinschlag. Werden bei Mäharbeiten am Bankett einer Landstraße durch ein an einem Unimog angebrachtes Mähwerkzeug Steine aufgeschleudert, die ein auf der Gegenfahrbahn abgestelltes Fahrzeug beschädigen, so kann sich der Halter des Fahrzeugs nicht mit dem Vortrag entlasten, der Stein sei in Folge des Bewuchses nicht erkennbar gewesen: Der Schadensfall stellt i.S.d. § 7 Abs. 2 StVG kein betriebsfremdes, von außen kommendes Ereignis dar

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