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08
Nov
Aufsätze: Kurzinfo
Falschparker als schlechte Vorbilder
von tc
Im Fall, den das Verwaltungsgericht Aachen verhandelte, parkte ein Golf-Fahrer sein Fahrzeug drei Stunden länger als erlaubt. Sein Auto wurde schließlich abgeschleppt und der Halter musste 55 Euro Verwaltungsgebühren zahlen. Vor Gericht wehrte er sich dagegen, indem er argumentierte, dass das Abschleppen völlig übertrieben gewesen sei. Denn er habe niemanden behindert und außerdem seien andere Parkplätze frei gewesen.
Das Verwaltungsgericht Aachen sah das anders und folgte seiner Argumentation nicht. Langes Falschparken habe "negative Vorbildwirkung", stellten die Richter klar, und es sei immer wieder zu beobachten, dass andere Autofahrer sich dann leichter berufen fühlen würden, es dem ...