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VwVfG § 38
01
Mrz
Aufsätze: Kurzinfo
Falschparker wegschieben von Selbsthilfe gedeckt
Ein Münchener Anwohner kam mit seinem Auto nach Hause und wollte in die Garage fahren. Dessen Zufahrt wurde aber durch ein anderes Fahrzeug blockiert. Der Anwohner stieg aus, öffnete die unverschlossene Fahrzeugtür und schob das Auto weg. Dabei beschädigte er das Automatikgetriebe. Der Parker klagte auf Schadenersatz.
Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Dem Anwohner sei nichts vorzuwerfen, urteilte dieses. Das, was er tat, sei durch Selbsthilfe gerechtfertigt. Dabei könne er auch Gewalt anwenden, indem er das Auto öffne, den Schalthebel von P auf N stelle und das Fahrzeug wegrolle.
Dass das Auto dadurch beschädigt worden sei - der Schalthebel darf nur bei steckendem Zündschlüssel ...