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09 Jan

Urteile

Fernbleiben trotz Ladung

09. Januar 2003

Urteil vom:
02.10.2002
Aktenzeichen:
2 ObOWi 408/2002
Paragrafen:
StPO § 329 Abs. 1 Satz 1; OWiG § 74 Abs. 2

BayObLG

Steht der Hinweis der Verteidigung, ein Betroffener brauche zu einem Gerichtstermin nicht zu erscheinen, in klar erkennbarem Widerspruch zum Inhalt der diesem zugegangenen gerichtlichen Ladung, so muß er diesen Widerspruch durch Nachfrage bei Gericht aufzuklären versuchen. Andernfalls gilt sein Fernbleiben vom Termin nicht als entschuldigt.
anzusehen.

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