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07 Jul

Aufsätze: Kurzinfo

Fifty-fifty bei unklarem Parkplatzunfall

07. Juli 2017

von tc

Stoßen zwei Fahrzeuge auf dem Parkplatz zusammen, nachdem sie rückwärts aus gegenüberliegenden Parkbuchten gefahren sind, kommt eine hälftige Schadensteilung in Betracht. Parkplätze, etwa vor Supermärkten, sind schon mal für den einen oder anderen Parkrempler gut. Oft kollidieren Fahrzeuge, die gleichzeitig rückwärts aus sich gegenüberliegenden Parkbuchten ausparken. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zur Haftung solcher Unfallteilnehmer geäußert. Zwar gelte grundsätzlich, dass der Rückwärtsfahrende besondere Sorgfalt walten lassen müsse, stellte der BGH zunächst fest. Im konkreten Fall aber sei unklar geblieben, wer noch rückwärts fuhr und schon stand. Deshalb sei der Schaden hälftig zu ...

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