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05
Feb
Aufsätze: Kurzinfo
Finger weg!
von jlp
Das Amtsgericht München hat einen Taxifahrer, der einem anderen Autofahrer während eines Überholmanövers den "Stinkefinger" gezeigt hatte, wegen Beleidigung und Nötigung verurteilt.
Der Taxi-Fahrer überholte einen VW Touran in München mit hoher Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn - und streckte den Mittelfinger aus. Danach scherte das Taxi so knapp vor dem Fahrer des Touran ein, dass dieser vollbremsen musste. Nur dadurch konnte ein Auffahrunfall verhindert werden. Das Amtsgericht München entschied unter anderem, dass dieses Einscheren in keiner Weise verkehrsbedingt war, sondern ausschließlich erfolgte, um den Zeugen zu dieser Vollbremsung zu zwingen. Es verhängte neben der Geldstrafe von ...