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01 Feb

Aufsätze: Artikel

Flurförderzeuge: zulassungs- und fahrerlaubnisrechtliche Einordnung

01. Februar 2019

von Bernd Huppertz

Flurförderzeuge finden nicht gerade oft Eingang in die verkehrsrechtliche Fachliteratur. Darunter fallen Stapler ebenso wie Elektrokarren, Plattform- und Hubwagen. Der vorliegende Artikel möchte mit folgendem Beispiel auf die sich aus der zulassungsrechtlichen Klassifizierung möglicherweise ergebenden fahrerlaubnisrechtlichen Auswirkungen aufmerksam machen: Ein Sammler ist im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B und L und möchte damit einen als "Lkw Plattform" zugelassenen Elektrokarren mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3800 kg und einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 20 km/h führen.

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