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Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
11
Feb
Urteile
Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde
OLG Zweibrücken
Das Amtsgericht ist zum Zeitpunkt seiner Entscheidung irrtümlich davon
ausgegangen, die Monatsfrist zur Begründung der Rechtsbeschwerde (§ 345 Abs. 1
Satz 1 StPO) sei bereits abgelaufen.
Der verfrühte Verwerfungsbeschluss ist aufzuheben, weil er den Rechtsschutz des Betroffenen verkürzt und gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen hat.