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06 Sep

Urteile

Führen eines Kfz

06. September 2006

Urteil vom:
09.09.2005
Aktenzeichen:
1 Ss 92/05
Paragrafen:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a, StGB § 315c Abs. 3, StGB § 316

OLG Karlsruhe

Tenor
Das Tatbestandsmerkmal des Führens eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 315c StGB setzt voraus, dass jemand das Fahrzeug willentlich in Bewegung setzt oder es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung lenkt, weshalb Vorgänge nach Beendigung der Fahrt, Abstellen des Motors und Verlassen des Kraftfahrzeuges hierzu nicht mehr gehören.

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