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05 Feb

Aufsätze: Kurzinfo

Führerscheinentzug bei geringen Verstößen

05. Februar 2016

von jlp

Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb von weniger als drei Jahren fünf einfachere Verkehrsverstöße begeht, kann mit einem Fahrverbot belegt werden. Der Betroffene nutzte bei einer Fahrt mit seinem Pkw im September 2014 sein Handy. Für diesen Verstoß belegte ihn das Amtsgericht mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot. Bereits im Januar 2012 und im März 2014 hatte der Betroffene Handyverstöße begangen, die mit Bußgeldern geahndet worden waren. In der Zeit zwischen diesen beiden Taten überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts in zwei Fällen um jeweils 22 km/h. Diese Geschwindigkeitsverstöße wurden ebenfalls mit Bußgeldern geahndet. Das ...

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