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04 Jan

Aufsätze

Führerscheintourismus

04. Januar 2011

von Bernd Huppertz

Beim Führerscheintourismus erwerben Bürger, die ihren Führerschein wegen eines schweren Verstoßes bei den Behörden ihres Heimatlandes abgeben mussten, in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen Führerschein, der dann auch in ihrem Heimatstaat anerkannt werden muss. So definierte die EU–Kommission den Begriff „Führerscheintourismus“ anlässlich der Vorstellung der 3. Führerscheinrichtlinie1. Von Bernd HuppertzSeit der ersten Entscheidung des EuGH2 über die gegenseitige Anerkennung von im europäischen Ausland erworbenen Führerscheinen, beherrscht dieses Thema das internationale Fahrerlaubnisrecht. Im Kern aber geht es gar nicht einmal so sehr um den Führerscheinerwerb an sich, sondern um die ...

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