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06 Dez

Aufsätze: Artikel

Funkgeräte in Einsatzwagen: Nutzung als "Handyverstoß"?

06. Dezember 2019

von Florian Wozny

Schnelle, einfache und sichere Kommunikation zwischen Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr, dem Zoll und anderen BOS1 wäre ohne Funktechnik mittlerweile völlig undenkbar. Der Digitalfunk ist in Deutschland endlich angekommen und nicht mehr wegzudenken.2 Einwandfrei funktionierender Funkverkehr ist ein Garant für Einsatzerfolg und Eigensicherung. Grundsätzlich sind alle Einsatzfahrzeuge, die operativ zur Einsatzbewältigung im engeren Sinne eingesetzt werden, mit Funktechnik ausgestattet. Die Funkgeräte sind dabei so installiert, dass sowohl der Beifahrer als auch der Führer des Einsatzfahrzeuges Zugriff auf das Sprechoder "Handteil"3 des Funkgerätes haben. Fraglich ist jedoch, ob die Benutzung des Funkgerätes durch den Fahrzeugführer zulässig ist, und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Praxisnah wird in diesem Beitrag die aktuelle Rechtslage erläutert, speziell für Praktiker im operativen Dienst von Polizei, Feuerwehr, Zoll und anderen BOS. Eine wichtige Übergangsregelung wird dabei in den Fokus genommen.

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