» Registrieren » Profil bearbeiten

Willkommen beim Verkehrsdienst!

Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.

27 Dez

Urteile

Fußgänger

27. Dezember 2006

Urteil vom:
15.03.2006
Aktenzeichen:
11 S 84/05
Paragrafen:
StVO § 3 Abs. 1 S. 4, StVO § 41 Nr. 5c

LG Hannover

Tenor
Auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg müssen Radfahrer auf Sicht fahren und Rücksicht auf Fußgänger nehmen, die einen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und dort selbstverständlich auch stehen bleiben können. Fußgänger dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass Radfahrer sich bei Benutzung des Weges entsprechend pflichtgemäß verhalten. Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und einem stehenden, sich schnäuzenden Fußgänger, haftet der Fußgänger nicht für die Verletzungen des Radlers.

Verkehrsdienst abonnieren

Miniabo:

Jetzt 3 Ausgaben im Miniabo testen!

weiter

FAQ:

Wie können Sie als Abonnent auf die Premium-Inhalte zugreifen?

weiter

Jahresinhaltsverzeichnis

Hier gehts zum Verzeichnis

Kontakt

Vertriebsservice

Tel. 089 / 20 30 43 - 1100
E-Mail:
vertriebsservice@tecvia.com
TECVIA GmbH
Aschauer Straße 30
81549 München

Recht und Straßenverkehr Digital

Ihre digitale Alternative zu Loseblattwerken!
Jetzt 4 Wochen kostenlos testen:
www.rechtundstrassenverkehr.de

RSS

RSS-Info:

Newsticker einbinden und sofort Bescheid wissen, wenn auf Verkehrsdienst neue Inhalte verfügbar sind.
weiter