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01 Jul

Aufsätze: Kurzinfo

Fußgänger darf Verkehrsteilnehmern vertrauen

01. Juli 2016

Wer eine Fußgängerampel nutzt, kann darauf vertrauen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer darauf achten. Überquert er die Straßen, muss er sich nicht versichern, ob dies so bleibt. Außer einem kurzen Blick bei Betreten der Straße muss der Fußgänger keine weiteren Sorgfaltspflichten erfüllen - es sei denn, er hat Anhaltspunkte dafür, dass jemand seinen Vorrang missachtet. tra Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen 7 U 568/14

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