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16 Nov

Urteile

Gefährdungsvorsatz

16. November 2005

Urteil vom:
01.09.2005
Aktenzeichen:
4 StR 292/05
Paragrafen:
StGB § 69, StGB § 69a, StGB § 315b, StPO § 349 Abs. 2

BGH

Tenor
Ein Angeklagter, der beim Versuch, sich seiner Festnahme wegen eines Betäubungsmitteldelikts zu entziehen, mit seinem Fahrzeug auf einen Polizeibeamten zufährt, macht sich nicht nach § 315b Abs. 1 StGB strafbar, wenn er lediglich Gefährdungsvorsatz hat. Dies reicht nach neuerer Rechtsprechung nicht aus, denn bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrswidriger Absicht hinzukommen, dass es mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird.

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