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VwVfG § 38
07
Okt
Aufsätze: Kurzinfo
Gefährliche Bremserei
Bremst jemand ohne Grund aus hoher Geschwindigkeit ab, um seinerseits den nachfolgenden Fahrer zu einer scharfen Bremsung zu zwingen, kann dies strafrechtlich relevant sein.
Es kann eine Straftat nach Paragraf 315 b Strafgesetzbuch infrage kommen: ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. "Normalerweise" bereitet hier jemand von außen ein Hindernis. Ein bekanntes Beispiel ist der "Ölflecktäter", der 2011 in Deutschland Altöl auf Straßen goss und einen Motorradfahrer tötete, als dieser darauf wegrutschte.
Aber auch wer im Auto unterwegs ist, kann durch scharfes Bremsen ein Hindernis schaffen - und zwar, wenn es keinen dringenden Grund dafür gegeben hat. Damit wird das eigene Auto ...