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14 Jul

Aufsätze

Gefahrgut - Befreiung vom Beförderungspapier

14. Juli 2008

von Bernhard Glembotzki und Thomas Kaps

Für jedes gefährliche Gut (Stoff oder Gegenstand), dessen Beförderung durch die GGVSE oder das ADR 2007 geregelt ist, ist grundsätzlich das Mitführen eines Beförderungspapiers vorgeschrieben, dass nach den Vorgaben des Kapitel 5.4 ADR auszugestalten ist – aber es gibt auch eine Vielzahl von Freistellung und Ausnahmen mit denen sich der Beitrag befasst.

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